AVV-Katalog. Kurz erklärt.

Bezeichnungen, Einstufung, Nachweispflichten: Die Abfallverzeichnis-Verordnung ist die rechtliche Grundlage unseres Tagesgeschäfts.

Volltext der AVV ↗

Jeder Abfall hat einen sechsstelligen Schlüssel.

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) setzt das Europäische Abfallverzeichnis in deutsches Recht um. Sie ordnet jeder Abfallart einen sechsstelligen Abfallschlüssel zu und legt fest, ob ein Abfall gefährlich ist.

Es gibt nur noch zwei Kategorien: gefährlich und nicht gefährlich. Gefährliche Abfälle sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet – für sie gelten Nachweispflichten, die wir über das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für Sie erledigen.

Häufige Abfallschlüssel

Aus unserem Alltag.

Auszug – die verbindliche Einstufung hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel klären wir das mit Analytik vorab.

SchlüsselBezeichnungTypisch bei
17 01 01 Beton Bauschutt
17 01 02 Ziegel Bauschutt
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik Bauschutt
17 02 01 Holz Altholz
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthaltengefährlich Behandeltes Altholz
17 03 02 Bitumengemische ohne Kohlenteer Dachpappe, Asphalt
17 03 01* Kohlenteerhaltige Bitumengemischegefährlich Teerhaltiger Straßenaufbruch
17 04 05 Eisen und Stahl Schrott
17 04 11 Kabel Kabelschrott
17 05 04 Boden und Steine Erdaushub
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthaltengefährlich Belasteter Boden
17 06 03* Dämmmaterial, das gefährliche Stoffe enthältgefährlich Alte Mineralwolle (KMF)
17 06 05* Asbesthaltige Baustoffegefährlich Asbest
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis Rigips
17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Baumischabfall
10 02 02 Unverarbeitete Schlacke Schlacken
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme Suspensionen
20 02 01 Biologisch abbaubare Abfälle Grünabfall
20 03 07 Sperrmüll Sperrmüll
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Wir stufen Ihren Abfall ein.

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